VISCURA

Sicherheit & Recht

Unser Vorsprung ist nicht der Preis — es ist die Sorgfalt.

Manipulationssicherung, eine saubere ärztliche Verantwortung und konsequenter Datenschutz sind keine Zusatzfeatures — sie sind das Fundament der Plattform.

Arzt prüft Fall am Bildschirm

Manipulationssicherung

Webcam und Bildschirm dokumentieren jede Untersuchung. Das Alleinstellungsmerkmal gegenüber reinen Online-Tests.

Ärztliche Verantwortung

Die Beurteilung ist nicht delegierbar und erfolgt persönlich. Das System bereitet auf — entscheiden tut der Arzt.

Datenschutz

Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO strikt vom Arbeitgeber getrennt, EU-gehostet und verschlüsselt.

Jeder Schritt belegt — Identität, Anwesenheit, Ablauf.

Während des Screenings zeichnet die Plattform Webcam und Bildschirm auf und protokolliert die Rahmenbedingungen. Alles wird Teil des verschlüsselten Datenpakets an den Arzt.

Webcam-Aufzeichnung

Belegt Identität und Anwesenheit der untersuchten Person während des gesamten Tests.

Bildschirm-Aufzeichnung

Dokumentiert, welcher Reiz gezeigt und welche Antwort gegeben wurde.

Rahmen-Protokoll

Kalibrierung erfolgt? Abstand korrekt? Kopfhörer erkannt? Lärmpegel ok?

Teil des Datenpakets

Alle Aufzeichnungen werden verschlüsselt gebündelt an den Arzt übermittelt.

Datenschutz-Grundpfeiler

Pflicht, nicht optional.

VERSCHLÜSSELUNG

At-rest & in-transit

Gesundheitsdaten und Aufzeichnungen durchgängig verschlüsselt.

AUTHENTIFIZIERUNG

2-Faktor-Auth

Mindestens für den Arzt-Zugang verpflichtend.

ART. 9 DSGVO

Strikte Trennung

Der Arbeitgeber sieht nur die Bescheinigung — nie Befunde.

AUFBEWAHRUNG

Lösch- & Fristenkonzept

Ärztliche Doku 10 Jahre; Aufzeichnungen nur so kurz wie nötig.

DIENSTLEISTER

AV-Verträge

Auftragsverarbeitungsverträge mit allen beteiligten Dienstleistern.

RESIDENZ

EU-Rechenzentren

Frankfurt — kein US-Cloud-Default für Gesundheitsdaten.

Rechtliche Sorgfalt

Verantwortung klar geregelt — vor dem ersten Fall.

VISCURA behandelt die rechtliche Tragfähigkeit als Voraussetzung, nicht als Nachgedanke. Flow, Aufzeichnung und Medizinprodukte-Status werden fachlich geprüft.

Flow-Gutachten durch Fachanwalt Medizinrecht

Insbesondere die Frage der „unmittelbaren“ persönlichen Untersuchung (§ 7 (4) MBO-Ä) und der Aufzeichnung.

Auskunft der Landesärztekammer

Für den Sitz des Kooperationsarztes — ggf. Videoschritt bei Auffälligkeit.

MDR / Medizinprodukte-Status geklärt

Früh geprüft, ob die Software ein Medizinprodukt ist — bestimmt den CE-Aufwand.

Klare Verantwortungsteilung

Kooperationsvertrag regelt die Arzt-Haftung und Zuständigkeiten eindeutig.

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Bei Gesundheitsdaten verpflichtend — vor dem Bau erstellt.

Wir zeigen Ihnen das Sicherheits- und Datenschutzkonzept im Detail.

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